Unsere Argumente

1. Ist das RFID- Kontrollsystem erst einmal mit großem finanziellem Aufwand etabliert, wird es sicher nicht so neutral bleiben, wie es im Moment noch erscheint. Denn zunehmende Kontrolle führt zu einem wachsenden Misstrauen und zur Zerstörung jeglicher sozialer Bindung.

2. Die erhoffte Sicherheit wird durch die RFID-Technik nie möglich sein, denn totale Kontrolle bedeutet nicht gleich totale Sicherheit. Terroristen und Verbrecher werden dadurch nicht besser sondern immer berechnender. Deshalb ist es auch eine große Fehlinvestition und Schädigung für den Staat und die Bevölkerung in diese Technik weiter zu investieren.

3. Wir wollen dieser Fehlentwicklung eines Machtkontrollsystems entgegentreten, das mittels RFID-Chip Technik ermöglichen soll, einzelne Personen oder ganze Volksgruppen, die aus ethischen, moralischen, politischen oder religiösen Gründen nicht mit der herrschenden Meinung oder mit den Bewertungen der Dinge übereinstimmen - quasi per Knopfdruck – auszugrenzen. Denn ohne frei geschalteten RFID-Code gibt es keinen Zutritt zu Gebäuden, Firmen, zu Verkehrsmittel, zum Zahlungsverkehr, zum Arzt, usw.! Die RFID- Chip Technik ermöglicht in ihrer letzten Konsequenz ein lebensbedrohliches Ausgrenzen und Diskriminierung aller Andersdenkenden, wodurch der Grundstein für einen neuen Genozid (Völkermord) gelegt wäre.

4. Unsere Bedenken sind groß, daß es durch die RFID- Chip Technik zu einer erzwungenen Gleichschaltung – gleiches Denken und Handeln - aller Menschen kommt.

5. Es gibt Stimmen die sagen, das RFID- Chip’s  die an oder unter die Haut von Menschen angebracht werden und mittels Radiowellen auf das Gewebe einwirken, schädliche oder sogar karzinogene Auswirkungen haben. Solange kein Gegenbeweis erbracht werden kann, ist es auch deshalb unverantwortlich, Menschen dieser Gefahr auszusetzen.

6. Wenn es zu einer Ausgrenzung von Menschen kommt, die sich nicht chippen lassen,  kann durch ein gesetzliches Verbot von RFID-Chips, die an oder unter der Haut von Menschen angebracht werden, ein Volksaufstand verhindert werden.

7. Christen, denen es grundsätzlich auf Grund der Bibel verboten ist, irgendein Kennzeichen am Körper anzunehmen, fühlen sich existentiell bedroht und brauchen den Schutz des Gesetzgebers. 

Auszug aus der Definition von Genozid (Völkermord) der UN-Konvention die am 9.Dezember 1948 beschlossen und unterzeichnet wurde:

Die Konvention definiert Völkermord in Artikel II als „eine der folgenden Handlungen, begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören“:

a) das Töten von Angehörigen der Gruppe
b) das Zufügen von schweren körperlichen oder seelischen Schäden bei Angehörigen der
    Gruppe
c) die absichtliche Unterwerfung unter Lebensbedingungen, die auf die völlige oder
    teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen
d) die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung
e) die gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe
Im deutschen Völkerstrafgesetzbuch wie auch im schweizerischen Strafgesetzbuch ist die Tat entsprechend der Konvention definiert.
Quelle: Wikipedia